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   VGH Hessen, 31.05.2022 - 7 A 1802/21.Z   

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https://dejure.org/2022,12930
VGH Hessen, 31.05.2022 - 7 A 1802/21.Z (https://dejure.org/2022,12930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.05.2022 - 7 A 1802/21.Z (https://dejure.org/2022,12930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 7 A 1802/21.Z (https://dejure.org/2022,12930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennung als Gesprächspartner und Kooperationspartner für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Hessen bei Vorliegen von Zweifeln an der grundsätzlichen Eignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Islamischer Religionsunterricht

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hessen darf Islamunterrecht nicht an sich ziehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 762
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2022 - 7 A 1802/21
    Danach ist der objektiv erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2012 - 9 C 3.11 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 9 B 276.89

    Rücknahme, Widerruf oder Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für die

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2022 - 7 A 1802/21
    So wie ein Verwaltungsakt nur in den in durch § 43 Abs. 2 HVwVfG gesetzlich normierten Fällen seine äußere oder innere Wirksamkeit verliert, dürfen die begünstigenden Wirkungen eines Verwaltungsakts nur dann außer Vollzug gesetzt werden, wenn dies durch eine gesetzliche Grundlage legitimiert ist (vgl. zur Aufhebung: BVerwG, Beschluss vom 21. März 1990 - 9 B 276/89 -, juris Rn. 3; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 209).
  • VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97

    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2022 - 7 A 1802/21
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für eine Berufungszulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist also die Komplexität der Sache in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 9).
  • VGH Hessen, 27.11.2023 - 2 A 478/22

    Zugang einer Fahrerlaubnisentziehung durch Akteneinsicht bei der nicht mehr

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für eine Berufungszulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist also die Komplexität der Sache in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht (Hess. VGH, Beschluss vom 31.05.2022 - 7 A 1802/21.Z -, juris Rn. 35; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 124 Rn. 9).
  • VG Trier, 27.07.2022 - 11 L 1950/22

    Örtliche Zuständigkeit für die Änderung einer Wohnsitzverpflichtung; Erfordernis

    Eine planwidrige Regelungslücke (vgl. zu den Voraussetzungen der Analogie statt vieler: HessVGH, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 7 A 1802/21.Z -, juris Rn. 50) ergibt sich aus dem Fehlen eines gesetzlichen, aber bereits verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsverfahrens in Hinblick auf die von der Änderung der Wohnsitzverpflichtung betroffenen Gemeinde.
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30028

    Darlegungserfordernis bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten

    Der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig und klärungsbedürftig ist sowie weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2023 - 23 ZB 22.31328 - juris Rn. 2; HessVGH, B.v. 31.5.2022 - 7 A 1802/21.Z - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 72).
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